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Zum Geburtstag viel Recht. 175 Jahre Bundesverfassung

Landesmuseum Zürich | 17.3.2023 - 16.7.2023
publiziert am 15.3.2023

Seit 1848 hat die Schweiz eine demokratische Verfassung. Die Ausstellung führt durch 175 Jahre Bundesverfassung und fokussiert dabei auf Grund- und Bürgerrechte. Sie lädt zu einer spielerischen Auseinandersetzung mit dem Grundgesetz der Schweiz, das im Laufe der Zeit mehrfach neu verhandelt wurde und das tägliche Leben bis heute prägt – mehr als man vielleicht denkt.

1848 entstand der Schweizerische Bundesstaat und mit ihm die erste Bundesverfassung ­ das Grundgesetz des Landes und das Herzstück jeder Demokratie. Gleichzeitig wird die Bundesverfassung in der Schweiz vom Stimmvolk stetig weiterentwickelt. Gesellschaftlicher Wandel und politische Konflikte führten zu mehreren Verfassungsrevisionen.

Die Bundesverfassung wurde zwischen Februar und April 1848 in nur 51 Tagen ausgehandelt. Nach den Abstimmungen in den Kantonen setzt die Tagsatzung diese am 12. September 1848 in Kraft. National- und Ständerat werden gewählt, der erste Bundesrat eingesetzt. Diese Geschichte wurde schon oft erzählt. Darum nimmt die Ausstellung im Landesmuseum die Ausbildung der Grund- und Bürgerrechte in den Fokus. Einerseits waren in der ersten Verfassung nur vereinzelt Grundechte wie beispielsweise die Pressefreiheit oder die Religionsfreiheit bereits explizit aufgeführt. Andererseits galten die Bürgerrechte – beispielsweise das Stimm- und Wahlrecht, die Niederlassungsfreiheit oder die Wehrpflicht – zu Beginn lediglich für Männer mit christlichem Glauben.

Es brauchte jahrzehntelange politische Diskussionen und Streitereien, um die Bundesverfassung zu einem Grundgesetz für eine Mehrheit im Land zu machen. Dazu waren zahlreiche Anpassungen und Ergänzungen und zwei Totalrevisionen nötig. Auf diesem Weg veränderte sich aber nicht nur das Grundgesetz des Landes, sondern – damit verbunden – auch die Staatsform. War der Bundesstaat 1848 noch eine repräsentative Demokratie, wurde er mit der Einführung des fakultativen Referendums 1874 und des Initiativrechts 1891 zur direkten Demokratie.

1971 gestand man auch den Frauen die vollen Bürgerrechte zu. Damit stand die Schweizer Demokratie schlagartig auf doppelt so breiter Basis. Nur drei Jahre später erhielt die Entwicklung der Grundrechte in der Schweiz weiteren Schub. Seit 1974 beeinflusst die Ratifizierung der Europäischen Menschenrechtskonvention die Schweizerische Rechtsprechung massgeblich. Jüngere Grundrechte wie beispielsweise der Schutz der Privatsphäre oder das Recht auf ein faires Verfahren fanden mit der Totalrevision von 1999 den Weg in die Bundesverfassung.

Die Bundesverfassung beeinflusst das tägliche Leben der Menschen heute stärker, als viele im ersten Moment denken würden. Grundrechte stecken Handlungsspielräume ab und schützen vor unverhältnismässigen staatlichen Eingriffen. In vier interaktiven Spielen können die Besucherinnen und Besucher den Weg zum Bürgerrecht, die Grenzen der Meinungsfreiheit, den Schutz der Privatsphäre oder das Recht auf ein faires Verfahren erkunden.

Gemeinsam mit den Besuchenden blättert das Landesmuseum Zürich durch die bewegte Geschichte der Bundesverfassung und macht spielerisch erlebbar, was es heisst, Grundrechte zu haben oder eben nicht. Denn, die Bundesverfassung ist mehr als ein ehrwürdiges Dokument. Sie ist Teil unseres Lebens und geht uns alle an. In diesem Sinne wünschen wir uns alle: Zum Geburtstag viel Recht!

Mehr zur Ausstellung

Bilder

Demokratische Grundrechte

Mit den drei Menschenrechtstexten erinnert die Skulptur an die Grundlage jeder Demokratie. Entstanden ist sie zu Ehren des Basler Revolutionärs Peter Ochs, der 1798 die Helvetische Republik ausrief. 200 Jahre später wird die Skulptur im Bundeshaus präsentiert zum 150. Geburtstag der Schweizer Verfassung. Bettina Eichin, Die Menschenrechte, 1998 – 2000, Bronze gegossen.

Eigentum der Schweizerischen Eidgenossenschaft, Bundesamt für Kultur, Bern. Foto: © Schweizerisches Nationalmuseum

Helvetia oder Freiheit

Viele bürgerliche Rebellen der 1848er-Bewegung sind bis zur Totalrevision 1874 politisch etabliert. Der Waadtländer Gemeinde La Tourde-Peilz ist diese Helvetia mit Revolutionsmütze und Schweizerkreuz zu revolutionär. Gustav Courbet realisiert sie darauf als Freiheit mit Stern. Gustave Courbet, Helvetia, 1875, Gips.

Ville de La Tour-de-Peilz. Foto: © Schweizerisches Nationalmuseum

Wille zur Freiheit

Spartakus führt im alten Rom einen Sklavenaufstand an. Die Figur befreit sich von Fesseln, verkörpert den archaischen Willen zur Freiheit. Während der Tessiner Künstler Vela 1847 seinen Spartakus schafft, streben die Republikaner europaweit nach bürgerlicher Freiheit und demokratischem Recht. Vincenzo Vela, Spartaco, um 1847 – 1849, Original-Gipsmodell.

Museo Vincenzo Vela, Ligornetto, Eigentum der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Foto: © Schweizerisches Nationalmuseum

Schweizerische Bundesverfassung 1848

In wenigen Wochen liegt die erste bürgerliche Verfassung der Schweiz vor. Zweidrittel der Kantone sagen «Ja». Am 12. September 1848 wird diese von der Tagsatzung verabschiedet. Die Schweiz ist nun eine repräsentative Demokratie mit einem Zweikammersystem und damit politisch eine Insel inmitten Europas. Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 12.09.1848, Bern. Faksimile mit zwei Kordeln.

Schweizerisches Bundesarchiv. Foto: © Schweizerisches Nationalmuseum

Der Weg zum Bürgerrecht

Der Schweizer Pass garantiert das Bleiberecht und gewährt das Stimm- und Wahlrecht. Das Bürgerrecht wird von Bund, Kanton und Gemeinde geregelt. Es wird vererbt (ius sanguinis) oder über ein Einbürgerungsverfahren erworben. Das Bürgerrecht garantiert die Niederlassungsfreiheit, gewährt volljährigen Schweizerinnen und Schweizern das Stimm- und Wahlrecht und verpflichtet erwachsene Schweizer zum Militärdienst. Ein doppeltes Bürgerrecht ist seit 1992 erlaubt.

© Schweizerisches Nationalmuseum

Artikel 13: Schutz der Privatsphäre

Die Bundesverfassung schützt einerseits die traditionelle Privatsphäre wie die Wohnung oder den Briefverkehr. Andererseits soll der Zugriff auf persönliche Daten eingeschränkt werden. Technologische Veränderungen stellen für beide Bereiche der Privatsphäre eine besondere Herausforderung dar. Neue Überwachungstechnologien wie Kameras und Drohnen bedrohen die traditionelle Privatsphäre. Riesige Datenmengen, die durch «Big Data» verarbeitet werden können, gefährden die digitale Unversehrtheit von Privatpersonen.

© Schweizerisches Nationalmuseum

Artikel 16 – 17: Meinungs- und Medienfreiheit

Meinungsfreiheit garantiert das Recht, sich eine Meinung zu bilden und diese öffentlich zu verbreiten. Als «Meinung» gelten Überzeugungen und Äusserungen. Die Meinungsfreiheit stösst da an Grenzen, wo sie die Rechte anderer einschränkt. Medienfreiheit schliesst die Presse-, Radio- und Fernsehfreiheit ein und schützt die Kommunikation im Internet und auf Social Media. Der Staat darf nicht zensurieren. Aktuell werden jedoch supranationale Regeln für Internetfirmen diskutiert.

© Schweizerisches Nationalmuseum

Jura als neuer Kanton

Nach über 30 Jahren Tauziehen zwischen Berntreuen und jurassischen Separatisten sagen am 24. September 1978 82,3 % der Schweizer Stimmberechtigten «Ja» zum Kanton Jura. In Artikel 1 der Bundesverfassung wird «Jura» angefügt. In Artikel 80 wird die Anzahl der Ständeratsmitglieder von 44 auf 46 erhöht. Abstimmungsfeier vor dem Rathaus in Delémont, 24.09.1978.

© Schweizerisches Nationalmuseum / ASL

Jura als neuer Kanton

Wer von sich sagt, den «roten Pass» erhalten zu haben, meint damit: Ich wurde eingebürgert. Die Schweiz hält die Hürden für Einbürgerungen hoch. Seit den 1970er Jahren wird intensiv diskutiert, wer den Pass erhalten soll und wer nicht. Zahlreiche Abstimmungen haben die Hürden kaum tiefer gelegt. Schweizer Pass, Serie 1985.

Bundesamt für Polizei fedpol

Unbestechliche Justitia

1997 unterzeichnet die Schweiz das Übereinkommen über die Rechte des Kindes. Mit einer Super-Justitia erinnert die Stiftung Pestalozzi Kinderdorf 20 Jahre später an diesen rechtlichen Meilenstein. Justitia wird als Göttin der Gerechtigkeit seit der Renaissance mit Augenbinde und Waage dargestellt. Kunstgiesserei St. Gallen, Justitia, 2019, Bronze.

Stiftung Kinderdorf Pestalozzi, Trogen. Foto: © Schweizerisches Nationalmuseum

Blick in die Ausstellung

© Schweizerisches Nationalmuseum

Blick in die Ausstellung

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Blick in die Ausstellung

© Schweizerisches Nationalmuseum

Blick in die Ausstellung

© Schweizerisches Nationalmuseum

Pressekontakt Landesmuseum Zürich

+41 44 218 65 64 medien@nationalmuseum.ch