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Erfahrungen Schweiz – Fremdplatziert

Landesmuseum Zürich | 5.7.2024 - 27.10.2024
publiziert am 5.7.2024

In der Schweiz wurden bis in die 1980er-Jahre Kinder ihren Eltern oder anderen Bezugspersonen weggenommen und in Einrichtungen und Pflege- oder Adoptivfamilien untergebracht, wo viele von ihnen Gewalt und Missbrauch erlebten. In einer Videoinstallation erzählen zehn Zeitzeuginnen und Zeitzeugen ihre persönliche Geschichte.

Erst im 21. Jahrhundert rückte ein dunkles Kapitel der Schweizer Geschichte in das Licht der Öffentlichkeit: Eingriffe des Staates in das Leben von Menschen, die nicht der gesellschaftlichen Norm entsprachen mit sogenannten Fürsorgerischen Zwangsmassnahmen. Nicht nur Erwachsene waren davon betroffen, sondern bis in die 1980er-Jahre auch hunderttausende Kinder und Jugendliche. Sie wurden ihren Eltern oder anderen Bezugspersonen – oft gegen deren Willen – weggenommen und in Einrichtungen und Pflege- oder Adoptivfamilien untergebracht. In vielen Fällen haben sie darunter schwer gelitten und ihre körperliche, psychische oder sexuelle Integrität oder ihre geistige Entwicklung wurde unmittelbar und in schwerer Weise beeinträchtigt.

Die Fremdplatzierung von Kindern und Jugendlichen in der Schweiz ist Thema in der zweiten Ausgabe des Formats «Erfahrungen Schweiz» im Landesmuseum Zürich. Das Format kommt ohne Objekte aus und besteht aus einer grossformatigen und immersiven Projektion mit Ton über Kopfhörer sowie einer Vertiefungsstation, die das Thema kulturhistorisch kontextualisiert. Im Zentrum stehen die Erzählungen von zehn Zeitzeuginnen und Zeitzeugen.

So erzählt beispielsweise Armin (*1927) wie ihn seine unverheiratete Mutter zur Adoption freigeben musste. Nach einem Aufenthalt im Kinderheim Thalwil lebte er nur zwei Jahre bei einer Pflegefamilie, bevor er 1934 aus Kostengründen in der Erziehungsanstalt «Sonnenberg» in Kriens LU platziert wurde. Dort wurden er und andere Knaben körperlich und psychisch bestraft. Erst mit 17 Jahren konnte Armin selber über sein Leben bestimmen.

Ein ebenso eindrückliches Schicksal erlebte Uschi (*1952), die der jenischen Mutter entzogen und wie Armin in Pflegefamilien, Kinder- und Erziehungsheime gebracht wurde. Nach jahrelangem Missbrauch wurde sie 14-jährig vom Onkel vergewaltigt. Während dieser ohne Strafe davonkam, versorgte man Uschi im Erziehungsheim «zum Guten Hirten» in Altstätten SG. Über 3500 Aktenseiten zeugen von Vorurteilen gegenüber Jenischen seitens Behörden und Heimangestellten.

Die zehn Zeitzeuginnen und Zeitzeugen stehen für hunderttausende Betroffene in der Schweiz. Für die Interviews wurden Personen aus allen Landesteilen ausgewählt. Es sind Menschen, die nicht zum ersten Mal über ihre Erfahrungen sprechen. Über schwierige und traumatische Erlebnisse vor einer Kamera zu sprechen, braucht Mut. Umso wichtiger sind ihre Erzählungen und ihr Engagement für die Aufarbeitung der Geschehnisse und für die Geltendmachung der Rechte von Betroffenen.

Die Videoinstallation ist vom 5. Juli bis 27. Oktober 2024 und vom 17. Januar bis 13. April 2025 im Landesmuseum Zürich zu sehen.

Das Thema der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen wurde in den letzten Jahren wissenschaftlich beleuchtet. Unter anderen befasste sich das Nationale Forschungsprogramm 76 «Fürsorge und Zwang» (NFP 76) mit den Wirkmechanismen von Fürsorge und Zwang in Geschichte, Gegenwart und Zukunft. In einem nächsten Schritt initiiert und fördert das Bundesamt für Justiz Projekte zur Vermittlung der Ergebnisse aus der wissenschaftlichen Aufarbeitung. Dazu gehört eine nationale Wanderausstellung. Diese wird im Oktober 2025 im Musée Historique Lausanne eröffnet und bis Ende 2027 an verschiedenen weiteren Stationen gezeigt werden. Die aktuelle Installation im Landesmuseum Zürich steht nicht im Zusammenhang mit dieser Wanderausstellung, sieht sich aber als Beitrag an die Vermittlung dieses Kapitels der Schweizer Geschichte.

Bilder

Regeln

Mit der Einweisung verlieren die Menschen ihre individuelle Freiheit und Privatsphäre und müssen sich einer hierarchischen Organisation unterordnen. Sie wachsen oft isoliert oder im Kollektiv auf und haben wenig bis keine Freizeit. Schlafsaal im «maison de rééducation au travail» in Bellechasse, Sugiez FR, 1940er-Jahre

Staatsarchiv Freiburg

Hausordnungen

Der Alltag ist durchgetaktet, im Zentrum steht die Arbeit. Freundschaften untereinander oder Kontakte nach aussen werden unterbunden, Briefe zensiert. Erst in den 1960er-Jahren verändern sich Erziehungsvorstellungen allmählich. Pestalozziheim Redlikon, Stäfa, 1955, Foto: Eduard Bodo Schucht

Baugeschichtliches Archiv der Stadt Zürich, BAZ_032975

Umsetzung der Zwangsmassnahmen

Neben den Armen- und Vormundschaftsbehörden einer Gemeinde gibt es auch viele verschiedene Ämter, Stellen und Einrichtungen, aber auch private und kirchliche Heime, Adoptionsvermittlungsstellen oder Pflegefamilien, die je nach Situation involviert sind. Die unterschiedlichen Akteure und Akteurinnen entlasten das Gemeinwesen finanziell und erschweren die Aufsicht und Kontrolle. Zwei Nonnen mit Kindern eines Kinderheims im Wallis, um 1930–1940. Foto: Paul Cattani

Schweizerisches Nationalmuseum

Arbeit unter Zwang

Die Erziehung zur Arbeit ist wichtig. Ziel ist es, möglichst wenige Personen durch öffentliche Gelder unterstützen zu müssen. Dies gilt für Kinder und Erwachsene. Die Arbeit erfolgt unter Zwang und ohne Bezahlung. Arbeitsraum im Mädchenheim «Lärchenheim» in Lutzenberg AR. Foto: Reto Hügin

StAAG/RBA1-1-8848_1

Harte Arbeit auch für Kinder

Vielen Heimen sind landwirtschaftliche Betriebe angeschlossen, in denen auch Kinder hart arbeiten müssen. Sie ersetzen teures Personal. Oft erhalten die Kinder auch keine angemessene Schulbildung. Ein sozialer Aufstieg ist nicht vorgesehen und Ausbildungen orientieren sich an Geschlechterrollen und Verfügbarkeit, nicht am eigenen Wunsch. Kinder und Betreuungspersonen des Kinderheims «Gott hilft» in Zizers GR auf einem Kartoffelfeld, um 1920

Stiftung Gott Hilft, Zizers

Schutzlos

Behörden oder Aufsichtspersonen unterbinden bei vielen fremdplatzierten Kindern den Kontakt zu den Eltern oder nahen Verwandten. Bezugspersonen, denen sie vertrauen, fehlen. Dieser fehlende Schutz führt oft dazu, dass sie Opfer verbaler, psychischer, körperlicher und sexueller Gewalt werden. Knaben bei der Abendtoilette am gemeinsamen Waschtrog der «Rettungsanstalt zur Aufnahme der verwaisten und verwahrlosten Jugend» in Oberflachs AG, 13.11.1943.

Keystone/EB (Bild Nr. 60566323 kann über Keystone bezogen werden)

«Kinder der Landstrasse»

Mehrere hunderttausend Menschen sind von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen betroffen, vor allem Arme, Jenische, Suchtkranke, unverheiratete oder geschiedene Mütter und ihre Kinder, Waisen oder arbeitslose Männer. Das Hilfswerk «Kinder der Landstrasse» trennt Kinder von Jenischen systematisch von ihren Familien und bringt sie in Heimen oder Pflegefamilien unter. Alfred Siegfried, Gründer des Hilfswerks «Kinder der Landstrasse», kontrolliert die Zähne eines jenischen Mädchens in Ilanz, 1953. Foto: Hans Staub

Keystone / Fotostiftung Schweiz (Bild Nr. 417306953 kann über Keystone bezogen werden)

Blick in die Ausstellung

Schweizerisches Nationalmuseum

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Pressekontakt Landesmuseum Zürich

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