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Frauen.Rechte

Museum naziunal a Turitg | 5.3.2021 - 18.7.2021
publitgà al 2.3.2021

Von der Aufklärung bis in die Gegenwart

50 Jahre nach der Einführung des Frauenstimmrechts in der Schweiz schaut eine Sonderausstellung auf den Kampf für die Menschen- und Bürgerrechte der Frauen von der Aufklärung bis in die Gegenwart.

Paris, 26. August 1789: Die französische Nationalversammlung verkündet die Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte. Sie ist geprägt vom Gedankengut der Aufklärung und hält erstmals das Recht auf Freiheit, das Recht auf Eigentum, das Recht auf Sicherheit und das Recht auf Widerstand gegen Unterdrückung fest. Die Erklärung billigt diese Rechte allen Menschen zu, konkret gemeint sind aber ausschliesslich freie Männer, obwohl gerade auch Frauen während der Revolution für gleiche Rechte kämpfen.

Rund 50 Jahre später tritt in der Schweiz die moderne Bundesverfassung in Kraft. Sie schreibt die Rechtsgleichheit für alle christlichen Schweizer fest, schliesst jedoch die Frauen aus. Als Argument wird unter anderem vorgeschoben, dass nur wer Wehrdienst leiste, auch ein politisches Mitbestimmungsrecht besitze. So benachteiligt auch der junge Schweizer Bundesstaat Frauen rechtlich auf allen Ebenen: in der Politik, im Alltag, in der Bildung und in der Arbeitswelt. Die Gesellschaft nimmt die Frau noch nicht als selbstbestimmendes Individuum wahr, sondern stets im Verhältnis zu einem Mann: Sie ist Mutter, Ehefrau, Schwägerin oder Tochter.

Die Schweizerinnen bleiben sehr lange von politischen Rechten ausgeschlossen und im Zivilrecht benachteiligt. Der lange Kampf zur politischen Gleichberechtigung beginnt sich im letzten Viertel des 19. Jahrhunderts abzuzeichnen. Er ist gepflastert mit unzähligen Vorstössen, gescheiterten Abstimmungen und Demonstrationen. 1971 – vor genau 50 Jahren – wird das Frauenstimmrecht endlich Realität. Zehn Jahre später werden Frauen und Männer auch in der Verfassung gleichgestellt. 1996 folgt das Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann, welches jegliche Art von Diskriminierung im Erwerbsleben verbietet.

Die Ausstellung im Landesmuseum Zürich zeigt das seit über 200 Jahren an- und abflauende Ringen um Frauenrechte in der Schweiz. Neben bedeutsamen Leihgaben aus Schweizer Institutionen präsentiert sie herausragende Zeugnisse aus internationalen Sammlungen. Audiostationen geben zahlreichen Frauen aus der Geschichte eine Stimme und laden dazu ein, bei den Debatten der jeweiligen Zeit «mitzuhören». Zwei bedeutende Installationen der Künstlerin Pipilotti Rist bilden den Auftakt und den Schluss der Ausstellung und geben ihr einen künstlerisch-installativen Rahmen.

Online-Vernissage am 4.3. um 18:30 Uhr mit Alt-Bundesrätin Ruth Dreifuss, Bundesrat Alain Berset und weiteren Gästen

Fotos

Contact da pressa dal Museum naziunal Turig

+41 44 218 65 64 medien@nationalmuseum.ch